Kein Rechtsberatung: Beihilferecht ist komplex und hängt stark vom individuellen Status ab. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick, verbindlich ist allein das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (LBV) beziehungsweise deine zuständige Beihilfestelle.
Das Wichtigste in Kürze
- Beihilfe ergänzt die private Krankenversicherung von Beamtinnen und Beamten in NRW bei Kosten für Arzt, Zahnarzt, Krankenhaus und Pflege.
- Anspruch haben unter anderem aktive Beamte, Beamte im Ruhestand sowie unter bestimmten Voraussetzungen Ehepartner und Kinder.
- Der Bemessungssatz ist personenbezogen und liegt je nach Status in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent der erstattungsfähigen Kosten.
- Zuständig für Berechnung und Auszahlung ist meist das LBV NRW (Landesamt für Besoldung und Versorgung).
- Für die Antragstellung gilt in der Regel eine Frist von 24 Monaten ab dem Rechnungsdatum.
Wer in NRW verbeamtet ist, zahlt anders in ein Krankheitskosten-System ein als gesetzlich Versicherte: Statt einer Krankenkasse übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten, den Rest deckt eine private Krankenversicherung ab. Für viele, die neu verbeamtet werden, ist dieses System zunächst ungewohnt.
Wir erklären dir, wer Anspruch auf Beihilfe in NRW hat, wie hoch der Bemessungssatz ausfällt und wie du den Antrag stellst.
Was Beihilfe eigentlich ist
Die Beihilfe ist eine ergänzende Fürsorgeleistung des Dienstherrn, in diesem Fall des Landes NRW, für Krankheits-, Pflege- und Geburtsfälle. Sie ersetzt keine Krankenversicherung, sondern übernimmt einen Teil der Kosten, die restliche Differenz deckt in der Regel eine private Krankenversicherung ab, die auf den jeweiligen Beihilfesatz abgestimmt ist.
Wer Anspruch auf Beihilfe in NRW hat
- Beamtinnen und Beamte im aktiven Dienst sowie Beamtenanwärter.
- Beamte im Ruhestand (Versorgungsempfänger).
- Unter bestimmten Voraussetzungen: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder von Beihilfeberechtigten, etwa wenn deren eigenes Einkommen unter einer festgelegten Grenze liegt.
Angestellte im öffentlichen Dienst, die tarifbeschäftigt und nicht verbeamtet sind, fallen in der Regel nicht unter die Beihilfe, sondern sind normal gesetzlich oder privat krankenversichert.

Wie hoch der Bemessungssatz ist
Der Bemessungssatz bestimmt, welchen Anteil deiner erstattungsfähigen Kosten die Beihilfe übernimmt. Er ist personenbezogen und richtet sich unter anderem danach, ob du aktiv im Dienst oder im Ruhestand bist und wie viele berücksichtigungsfähige Kinder du hast. In der Praxis bewegt sich der Satz meist in einer Spanne von 50 bis 80 Prozent. Die restlichen Kosten deckt normalerweise eine private Krankenversicherung ab, die genau auf diesen persönlichen Bemessungssatz zugeschnitten ist.
Wichtig: Deinen exakten persönlichen Bemessungssatz erfährst du verbindlich beim LBV NRW oder deiner zuständigen Beihilfestelle, pauschale Prozentangaben aus dem Netz können im Einzelfall abweichen.
Die Rolle des LBV NRW
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen, kurz LBV NRW, berechnet und zahlt nicht nur die Bezüge der Landesbediensteten aus, sondern ist für einen großen Teil der Landesbeamten auch für die Beihilfe zuständig, ebenso für die Versorgungsbezüge und Beihilfen der Ruhestandsbeamten. Je nach Dienstherr kann aber auch eine andere Stelle zuständig sein, etwa bei Kommunen oder bestimmten Landesbehörden mit eigener Beihilfestelle.
So beantragst du Beihilfe in NRW
Für die Antragstellung gilt in der Regel eine Frist von 24 Monaten ab dem Datum der ersten Rechnung, danach verfällt der Anspruch normalerweise. Es lohnt sich also, Belege nicht monatelang liegen zu lassen.
Häufige Fehler
- Belege erst nach Ablauf der Antragsfrist einreichen und dadurch den Erstattungsanspruch verlieren.
- Den persönlichen Bemessungssatz raten, statt ihn verbindlich beim LBV oder der zuständigen Beihilfestelle zu erfragen.
- Die private Krankenversicherung nicht exakt auf den eigenen Beihilfesatz abstimmen, wodurch Deckungslücken entstehen können.
- Bei einer Änderung der Lebenssituation, etwa Heirat oder Geburt, die Beihilfestelle nicht rechtzeitig informieren.
Fazit
Die Beihilfe ist für Beamtinnen und Beamte in NRW ein zentraler Baustein der Absicherung im Krankheitsfall, kombiniert mit einer darauf abgestimmten privaten Krankenversicherung. Wie viel du erstattet bekommst, hängt von deinem persönlichen Bemessungssatz ab, verbindliche Auskunft gibt dir dazu das LBV NRW oder deine zuständige Beihilfestelle. Reiche Belege zeitnah ein, damit dir innerhalb der 24-Monats-Frist nichts verloren geht.
Häufige Fragen zur Beihilfe NRW
Wer hat in NRW Anspruch auf Beihilfe?
In erster Linie Beamtinnen und Beamte im aktiven Dienst und im Ruhestand sowie unter bestimmten Voraussetzungen ihre Ehepartner und Kinder.
Wie hoch ist der Bemessungssatz bei der Beihilfe NRW?
Er ist personenbezogen und liegt üblicherweise zwischen 50 und 80 Prozent. Deinen genauen Satz erfährst du verbindlich bei deiner Beihilfestelle.
Wer zahlt den Rest, den die Beihilfe nicht übernimmt?
In der Regel eine private Krankenversicherung, die passend zum persönlichen Bemessungssatz abgeschlossen wird.
Wie lange habe ich Zeit, um Beihilfe zu beantragen?
Meist gilt eine Frist von 24 Monaten ab dem Datum der ersten Rechnung, danach kann der Anspruch verfallen.
Ist das LBV NRW immer zuständig?
Für viele Landesbedienstete ja, es gibt aber auch andere Beihilfestellen, etwa bei Kommunen. Wer zuständig ist, erfährst du bei deinem Dienstherrn.
