Das Wichtigste in Kürze
- Anlaufstelle für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) ist in NRW immer das örtliche Jobcenter deiner Stadt oder deines Kreises.
- Der Regelsatz bleibt 2026 unverändert: 563 Euro für Alleinstehende, 506 Euro je Partner in einer Bedarfsgemeinschaft.
- Den Antrag kannst du online über jobcenter.digital oder direkt vor Ort stellen.
- Leistungen gibt es in der Regel ab dem Monat der Antragstellung – deshalb möglichst früh beantragen.
- Seit dem 1. Juli 2026 hat das Grundsicherungsgeld („neue Grundsicherung“) das Bürgergeld abgelöst. Maßgeblich ist am Ende immer der Bescheid deines Jobcenters.
Wenn das Geld nicht reicht oder der Job wegfällt, kann das Grundsicherungsgeld – bis Juni 2026 Bürgergeld genannt – die finanzielle Grundlage sichern. Der Weg dorthin führt in NRW immer über das Jobcenter – und mit den richtigen Unterlagen geht der Antrag deutlich schneller. Wir erklären dir Schritt für Schritt, worauf es ankommt.
Wichtig vorweg: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Was in deinem Fall gilt, entscheidet dein zuständiges Jobcenter.
Vom Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld: Der Stand 2026
Du hast vielleicht gehört, dass sich beim Bürgergeld etwas geändert hat. Das stimmt: Der Bundestag hat Anfang 2026 beschlossen, das Bürgergeld zu einer „neuen Grundsicherung“ umzubauen. Die wesentlichen Änderungen sind am 1. Juli 2026 in Kraft getreten, die Leistung heißt seitdem Grundsicherungsgeld.
Für den Antrag selbst ändert sich der wichtigste Punkt aber nicht: Zuständig bleibt das Jobcenter, und auch die Höhe der Regelsätze bleibt 2026 unverändert. Verschärft werden dagegen unter anderem die Prüfung von Vermögen und Wohnkosten sowie die Folgen von Pflichtverstößen. Weil die neuen Regeln erst seit Juli 2026 gelten, solltest du den aktuellen Stand immer beim Jobcenter erfragen.
Wer hat Anspruch auf Grundsicherungsgeld?
Grundsätzlich kommt das Grundsicherungsgeld für erwerbsfähige Menschen infrage, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft decken können. In der Regel gilt:
- Du bist zwischen 15 Jahren und der Regelaltersgrenze der Rente.
- Du bist erwerbsfähig, kannst also mindestens drei Stunden täglich arbeiten.
- Du bist hilfebedürftig, das heißt, dein Einkommen und Vermögen reichen nicht aus.
- Du hast deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
Nicht erwerbsfähig? Wer dauerhaft nicht arbeiten kann oder bereits im Rentenalter ist, fällt meist nicht unter das Grundsicherungsgeld, sondern unter die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung. Dafür ist das Sozialamt zuständig, nicht das Jobcenter.
Wie hoch ist das Grundsicherungsgeld 2026?
Das Grundsicherungsgeld besteht aus dem Regelsatz für den Lebensunterhalt plus den Kosten für Unterkunft und Heizung. Die Regelsätze richten sich nach der Lebenssituation:
| Regelbedarfsstufe | Für wen | Pro Monat |
|---|---|---|
| Stufe 1 | Alleinstehende, Alleinerziehende | 563 € |
| Stufe 2 | Erwachsene Partner (je) | 506 € |
| Stufe 3 | Erwachsene 18–24 im Haushalt der Eltern | 451 € |
| Stufe 4 | Jugendliche 14–17 Jahre | 471 € |
| Stufe 5 | Kinder 6–13 Jahre | 390 € |
| Stufe 6 | Kinder 0–5 Jahre | 357 € |
Zusätzlich übernimmt das Jobcenter in der Regel die angemessenen Kosten für Miete und Heizung. Was als angemessen gilt, hängt vom Wohnort ab – und wird im Zuge der Reform strenger geprüft. Die genaue Höhe deiner Leistung berechnet immer das Jobcenter.

Anlaufstellen: Das Jobcenter in deiner Region
In NRW gibt es in jeder kreisfreien Stadt und in jedem Kreis ein Jobcenter. Die meisten werden gemeinsam von der Agentur für Arbeit und der Kommune betrieben, einige tragen die Kommunen allein (sogenannte Optionskommunen). Für dich zählt vor allem: zuständig ist das Jobcenter an deinem Wohnort.
- Dein zuständiges Jobcenter findest du über die Dienststellensuche der Bundesagentur für Arbeit oder direkt auf der Website deiner Stadt.
- Viele Jobcenter bieten Termine nach Vereinbarung, eine telefonische Servicehotline und einen Online-Zugang an.
- Bring zum persönlichen Termin am besten alle Unterlagen mit – das erspart Nachreichungen.
Grundsicherungsgeld beantragen: So gehst du vor
Welche Unterlagen du brauchst
Die genauen Anforderungen können sich unterscheiden. In den meisten Fällen brauchst du:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ausgefüllter Hauptantrag samt passender Anlagen
- Mietvertrag und aktuelle Nebenkostenabrechnung
- Kontoauszüge der letzten Monate
- Nachweise über Einkommen (etwa Lohnabrechnungen, Kündigung, Bescheide)
- Nachweise über Vermögen (Sparbücher, Versicherungen, Depots)
- Nachweis über die Krankenversicherung
Fristen und wichtige Hinweise
- Früh beantragen: Leistungen gibt es in der Regel ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht – nicht rückwirkend. Warte also nicht bis zum Monatsende.
- Termine wahrnehmen: Meldetermine beim Jobcenter sind verpflichtend. Wer sie ohne wichtigen Grund versäumt, muss mit Leistungskürzungen rechnen, die durch die Reform verschärft wurden.
- Änderungen melden: Umzug, neuer Job oder verändertes Einkommen müssen dem Jobcenter zeitnah mitgeteilt werden.
Keine Rechtsberatung: Die Angaben hier sind allgemeiner Natur und geben den Stand Juli 2026 wieder. Rechtsverbindlich ist allein der Bescheid deines Jobcenters. Bei Unsicherheiten helfen das Jobcenter selbst oder unabhängige Sozial- und Beratungsstellen weiter.
Fazit
Der Weg zum Grundsicherungsgeld ist in NRW klar geregelt: zuständig ist das Jobcenter, der Antrag geht online oder vor Ort, und mit vollständigen Unterlagen läuft die Bearbeitung schneller. Auch wenn sich mit der Ablösung des Bürgergelds zum 1. Juli 2026 einige Regeln geändert haben, bleibt der Grundsatz gleich – stell den Antrag frühzeitig und frag im Zweifel direkt beim Jobcenter nach.
Häufige Fragen zum Grundsicherungsgeld in NRW
Wie viel Grundsicherungsgeld bekommt man 2026?
Der Regelsatz beträgt 2026 unverändert 563 Euro für Alleinstehende und 506 Euro je Partner in einer Bedarfsgemeinschaft. Für Kinder und Jugendliche gelten niedrigere Sätze. Dazu kommen die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.
Wo beantrage ich Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) in NRW?
Beim Jobcenter deiner Stadt oder deines Kreises. Den Antrag kannst du online über jobcenter.digital, per Post oder persönlich vor Ort stellen.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
In der Regel Ausweis, den ausgefüllten Antrag mit Anlagen, Mietvertrag, aktuelle Kontoauszüge sowie Nachweise über Einkommen und Vermögen. Das Jobcenter kann weitere Unterlagen anfordern.
Wird das Bürgergeld abgeschafft?
Das Bürgergeld wird nicht ersatzlos gestrichen, sondern wurde zum 1. Juli 2026 durch das Grundsicherungsgeld (neue Grundsicherung) abgelöst. Formulare und Online-Services mit dem alten Namen kannst du weiter nutzen. Zuständig bleibt das Jobcenter, die Regelsätze bleiben 2026 gleich.
Ab wann bekomme ich das Geld?
Grundsätzlich ab dem Monat, in dem dein Antrag beim Jobcenter eingeht. Eine rückwirkende Zahlung für frühere Monate ist im Normalfall nicht möglich, deshalb lohnt sich ein zügiger Antrag.
Quellen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Grundsicherung für Arbeitsuchende: Ziele, Regeln und Änderungen – belegt: Das Bürgergeld wurde zu einer neuen Grundsicherung umgebaut, deren wesentliche Regelungen seit dem 1. Juli 2026 gelten.
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Leistungen und Bedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende – belegt: Der Regelsatz bleibt 2026 unverändert: 563 Euro für Alleinstehende, 506 Euro je Partner in einer Bedarfsgemeinschaft.
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – FAQ: Was ändert sich mit der neuen Grundsicherung für Leistungsberechtigte? – belegt: Mit der Reform wird die Prüfung von Vermögen verschärft, und versäumte Termine beim Jobcenter führen zu Leistungskürzungen.
- § 7 SGB II – Leistungsberechtigte (gesetze-im-internet.de) – belegt: Anspruch haben erwerbsfähige, hilfebedürftige Personen ab 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
- § 8 SGB II – Erwerbsfähigkeit (gesetze-im-internet.de) – belegt: Erwerbsfähig ist, wer mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann.
- § 37 SGB II – Antragserfordernis (gesetze-im-internet.de) – belegt: Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht, nicht rückwirkend für frühere Monate.
Stand der Angaben: September 2026. Gesetze, Beträge, Termine, Öffnungszeiten und Preise können sich ändern – prüfe sie vor deinem Antrag oder Besuch bei der zuständigen Stelle bzw. beim Veranstalter.
