Keine Rechtsberatung: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum Landeshundegesetz NRW. Verbindliche Auskunft zu deinem konkreten Hund gibt das Ordnungsamt deiner Kommune.
Das Wichtigste in Kürze
- Für alle Hunde in NRW gelten ein Rücksichtnahmegebot und eine Anleinpflicht in Situationen mit erhöhtem Publikumsverkehr, unabhängig von Rasse oder Größe.
- Als Listenhunde gelten automatisch Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen.
- Für diese Hunde gilt eine Erlaubnispflicht mit Sachkundenachweis, Führungszeugnis, Haftpflichtversicherung sowie Leinen- und Maulkorbpflicht außerhalb des eigenen Grundstücks.
- Auch rasseunabhängig große Hunde (ab 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg Gewicht) müssen beim Ordnungsamt angezeigt werden und brauchen einen Sachkundenachweis.
- Ein genereller Sachkundenachweis für jeden Hund ist in NRW nicht vorgeschrieben, sondern nur für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen nach § 10 LHundG (z. B. Rottweiler) und große Hunde.
Wer sich in NRW einen Hund anschafft, sollte vorher wissen, welche Regeln gelten, nicht erst, wenn das Ordnungsamt nachfragt. Je nach Rasse und Größe unterscheiden sich die Anforderungen deutlich.
Wir erklären dir, was das Landeshundegesetz NRW für alle Hunde vorschreibt, wann zusätzliche Pflichten wie Sachkundenachweis oder Leinenpflicht greifen und welche Rassen als Listenhunde gelten.
Grundregeln für alle Hunde in NRW
Unabhängig von Rasse oder Größe gelten nach dem Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) für jeden Hundehalter Grundpflichten:
- Ein allgemeines Rücksichtnahmegebot gegenüber anderen Menschen und Tieren.
- Anleinpflicht an Orten und in Situationen mit typischerweise erhöhtem Publikumsverkehr, etwa auf belebten Plätzen oder in Fußgängerzonen.
- Verbot, Hunde aggressionssteigernd zu züchten oder auszubilden.
Listenhunde: automatisch als gefährlich eingestuft
Bestimmte Rassen gelten in NRW unabhängig vom Verhalten des einzelnen Tieres automatisch als gefährlich:
- Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
- sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden
Daneben gibt es nach § 10 LHundG NRW die „Hunde bestimmter Rassen“: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu sowie deren Kreuzungen. Auch für sie brauchst du eine Erlaubnis des Ordnungsamts, unter anderem mit Sachkundenachweis. Außerdem kann jeder andere Hund im Einzelfall als gefährlich eingestuft werden, etwa wenn er aggressionssteigernd gezüchtet oder ausgebildet wurde oder seine Gefährlichkeit nach einer amtstierärztlichen Begutachtung als erwiesen gilt.

Was für gefährliche Hunde gilt
| Anforderung | Was das bedeutet |
|---|---|
| Erlaubnispflicht | Vor der Haltung ist eine behördliche Erlaubnis nötig, nicht nur eine Anzeige. |
| Sachkundebescheinigung | Ausgestellt vom amtlichen Tierarzt, Nachweis über sachkundigen Umgang mit dem Hund. |
| Führungszeugnis | Zuverlässigkeitsnachweis der Halterin oder des Halters. |
| Haftpflichtversicherung | Verpflichtend speziell für den Hund abzuschließen. |
| Leinen- und Maulkorbpflicht | Außerhalb des eigenen, befriedeten Grundstücks verpflichtend. |
Große Hunde: eigene Regeln unabhängig von der Rasse
Auch ganz normale, nicht als gefährlich eingestufte Hunde unterliegen zusätzlichen Pflichten, wenn sie eine bestimmte Größe erreichen. Als großer Hund gilt in NRW, wer ausgewachsen mindestens 40 Zentimeter Schulterhöhe oder mindestens 20 Kilogramm Gewicht erreicht. Für solche Hunde gilt:
- Anzeigepflicht beim zuständigen Ordnungsamt.
- Nachweis der Sachkunde der Halterin oder des Halters.
- Verpflichtende Haftpflichtversicherung.
- Anleinpflicht innerhalb geschlossener, bebauter Ortsteile.
Wichtig: Für die meisten kleineren und mittelgroßen Hunde, die weder als gefährlich gelten noch zu den Rassen nach § 10 LHundG gehören, gilt weder Erlaubnis- noch Sachkundepflicht, nur die allgemeinen Grundpflichten. Im Zweifel gibt dein zuständiges Ordnungsamt verbindliche Auskunft zu deinem Hund.
Hundesteuer nicht vergessen
Unabhängig von Landeshundegesetz und Sachkundenachweis musst du jeden Hund zusätzlich bei deiner Stadt oder Gemeinde zur Hundesteuer anmelden. Die Höhe legt jede Kommune selbst fest, für Listenhunde oder als gefährlich eingestufte Hunde verlangen viele Städte einen deutlich höheren Steuersatz als für gewöhnliche Hunde. Die genauen Sätze und die Anmeldung erfährst du bei deinem örtlichen Steueramt oder Bürgerbüro.
Was beim Umzug innerhalb NRWs gilt
Ziehst du mit deinem Hund innerhalb von NRW um, bleiben die Grundregeln des Landeshundegesetzes zwar gleich, die Zuständigkeit wechselt aber zum Ordnungsamt deiner neuen Kommune. Bei Listenhunden und großen Hunden solltest du die Anzeige- beziehungsweise Erlaubnispflicht deshalb auch nach einem Umzug innerhalb NRWs neu erledigen, nicht nur die Ummeldung bei der Hundesteuer.
Häufige Fehler
- Annehmen, jeder Hund in NRW brauche einen Sachkundenachweis, obwohl das nur für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen nach § 10 LHundG und große Hunde gilt.
- Eine Kreuzung mit Listenhund-Anteil nicht anzeigen, weil der Hund äußerlich nicht typisch aussieht.
- Die Anleinpflicht in belebten Bereichen ignorieren, weil der eigene Hund als gutmütig gilt.
- Erst nach einem Vorfall beim Ordnungsamt nachfragen, statt sich vor der Anschaffung zu informieren.
Fazit
Für die meisten Hunde in NRW gelten vor allem die allgemeinen Grundpflichten wie Rücksichtnahme und situative Anleinpflicht. Deutlich strenger wird es bei den vier gesetzlich als gefährlich eingestuften Rassen, den Hunden bestimmter Rassen nach § 10 LHundG wie dem Rottweiler und bei großen Hunden ab 40 Zentimetern Schulterhöhe oder 20 Kilogramm, hier kommen Sachkundenachweis, Anzeige- oder sogar Erlaubnispflicht dazu. Informiere dich am besten schon vor der Anschaffung beim Ordnungsamt deiner Kommune, welche Regeln für deinen konkreten Hund gelten.
Häufige Fragen zu Hunderegeln in NRW
Braucht jeder Hund in NRW einen Sachkundenachweis?
Nein, nur gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen nach § 10 LHundG (z. B. Rottweiler) und Hunde, die als groß gelten, also ab 40 Zentimeter Schulterhöhe oder 20 Kilogramm Gewicht.
Welche Hunderassen gelten in NRW als Listenhunde?
Als gefährlich gelten nach § 3 LHundG Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen. Erlaubnispflichtig sind außerdem nach § 10 LHundG Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen.
Ab welcher Größe gilt ein Hund in NRW als groß?
Ab einer Schulterhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm.
Muss ich meinen großen Hund anmelden?
Ja, große Hunde müssen beim zuständigen Ordnungsamt angezeigt werden, zusätzlich zur Hundesteuer-Anmeldung.
Gilt für alle Hunde in NRW eine Leinenpflicht?
Es gibt eine situative Anleinpflicht bei erhöhtem Publikumsverkehr für alle Hunde, sowie strengere Anleinpflichten für gefährliche Hunde (außerhalb des befriedeten Besitztums) und für große Hunde (innerhalb bebauter Ortsteile).
Quellen
- § 2 Landeshundegesetz NRW – Allgemeine Pflichten (recht.nrw.de) – belegt: Alle Hunde sind in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und vergleichbar belebten innerörtlichen Bereichen an der Leine zu führen. Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen gelten als gefährlich; außerhalb des befriedeten Besitztums gelten Leinen- und Maulkorbpflicht. Für gefährliche Hunde ist eine Erlaubnis nötig, unter anderem mit Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes und besonderer Haftpflichtversicherung. Für Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu gelten die Erlaubnisregeln entsprechend. Hunde ab 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg sind anzuzeigen; Halter brauchen Sachkunde und Haftpflichtversicherung, innerorts gilt Leinenpflicht.
Stand der Angaben: September 2026. Gesetze, Beträge, Termine, Öffnungszeiten und Preise können sich ändern – prüfe sie vor deinem Antrag oder Besuch bei der zuständigen Stelle bzw. beim Veranstalter.
