Keine Steuer- oder Rechtsberatung: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zur Kirchensteuer in NRW. Für deinen Einzelfall, insbesondere bei Fragen zur Steuererklärung, lohnt sich Rücksprache mit einem Steuerberater oder deinem Finanzamt.
Das Wichtigste in Kürze
- In NRW beträgt die Kirchensteuer 9 Prozent der Einkommen- beziehungsweise Lohnsteuer, wie in den meisten Bundesländern außer Bayern und Baden-Württemberg.
- Der Kirchenaustritt läuft in NRW über das Amtsgericht deines Wohnorts oder einen Notar, nicht übers Standesamt.
- Die Austrittsgebühr liegt bei etwa 30 Euro, kann aus sozialen Gründen ermäßigt oder erlassen werden.
- Die Kirchensteuerpflicht endet in NRW mit Ablauf des Austrittsmonats, es gibt keinen zusätzlichen Reuemonat wie in manchen anderen Bundesländern.
- Zu viel gezahlte Kirchensteuer wird in der Regel erst über die Steuererklärung erstattet.
Auf jeder Gehaltsabrechnung taucht sie auf, wenn du Mitglied einer steuererhebenden Kirche bist: die Kirchensteuer. Für viele ist unklar, wie sie berechnet wird und was beim Austritt konkret passiert.
Wir erklären dir, wie hoch die Kirchensteuer in NRW ausfällt, wie ein Austritt abläuft und was du zur möglichen Rückerstattung wissen solltest.
Wie hoch die Kirchensteuer in NRW ist
In Nordrhein-Westfalen beträgt die Kirchensteuer 9 Prozent der Einkommen- beziehungsweise Lohnsteuer, geregelt im Kirchensteuergesetz NRW (KiStG NRW). Das gilt sowohl für die katholische als auch für die evangelische Kirche. Nur in Bayern und Baden-Württemberg liegt der Satz niedriger, dort werden 8 Prozent erhoben.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird die Kirchensteuer automatisch über die Lohnsteuer abgeführt, bei Selbstständigen läuft es über die Einkommensteuervorauszahlung beziehungsweise die Steuererklärung.
So läuft der Kirchenaustritt in NRW ab
Anders als in manchen anderen Bundesländern läuft der Kirchenaustritt in NRW nicht über das Standesamt, sondern über das Amtsgericht deines Wohnorts oder alternativ vor einem Notar.

Ab wann die Kirchensteuerpflicht endet
In NRW endet die Kirchensteuerpflicht mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Austritt wirksam geworden ist. Trittst du also mitten im Monat aus, zahlst du für diesen Monat noch anteilig Kirchensteuer, ab dem folgenden Monat entfällt sie. Einen zusätzlichen Reuemonat, wie ihn manche andere Bundesländer kennen, gibt es in NRW nicht.
Rückerstattung zu viel gezahlter Kirchensteuer
Wurde während des Jahres bereits Kirchensteuer für Monate nach deinem Austritt einbehalten, gleicht sich das in der Regel erst mit der Steuererklärung aus, nicht automatisch über den Arbeitgeber. Reiche deine Steuererklärung deshalb wie gewohnt ein und prüfe den Steuerbescheid, sobald er da ist.
Wichtig: Kirchensteuer, die du tatsächlich gezahlt hast, kannst du in der Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen, das senkt zusätzlich deine Steuerlast im betreffenden Jahr.
Wiedereintritt: geht das auch umgekehrt
Ein Wiedereintritt in die Kirche ist grundsätzlich möglich, läuft aber anders als der Austritt nicht über das Amtsgericht, sondern über die Kirchengemeinde oder das zuständige Pfarramt direkt. Wer sich das später noch einmal überlegt, sollte sich vorher bei der jeweiligen Gemeinde nach dem genauen Ablauf erkundigen, der sich von Konfession zu Konfession leicht unterscheiden kann.
Häufige Fehler
- Beim Kirchenaustritt zum Standesamt statt zum Amtsgericht gehen und dadurch unnötig Zeit verlieren.
- Annehmen, die Kirchensteuerpflicht ende sofort mit dem Austrittstermin, statt erst mit Ablauf des Kalendermonats.
- Die zu viel gezahlte Kirchensteuer nach dem Austritt einfach abhaken, statt sie über die Steuererklärung zurückzuholen.
- Kirchensteuer als Sonderausgabe in der Steuererklärung vergessen und dadurch bares Geld liegen lassen.
Fazit
Die Kirchensteuer in NRW liegt bei 9 Prozent der Einkommen- oder Lohnsteuer und wird bei Kirchenmitgliedern automatisch mit abgeführt. Ein Austritt läuft über das Amtsgericht, kostet meist rund 30 Euro und wirkt ab dem Ende des Austrittsmonats. Zu viel gezahlte Kirchensteuer gleicht sich in der Regel über die nächste Steuererklärung aus, wo sie sich zusätzlich als Sonderausgabe geltend machen lässt.
Häufige Fragen zur Kirchensteuer NRW
Wie hoch ist die Kirchensteuer in NRW?
9 Prozent der Einkommen- beziehungsweise Lohnsteuer, wie in den meisten Bundesländern außer Bayern und Baden-Württemberg.
Wo trete ich in NRW aus der Kirche aus?
Beim Amtsgericht deines Wohnorts oder vor einem Notar, nicht beim Standesamt.
Was kostet der Kirchenaustritt in NRW?
In der Regel rund 30 Euro, die aus sozialen Gründen ermäßigt oder erlassen werden können.
Ab wann muss ich nach dem Austritt keine Kirchensteuer mehr zahlen?
Ab dem Monat nach deinem Austritt. Für den Monat, in dem du austrittst, fällt anteilig noch Kirchensteuer an.
Bekomme ich zu viel gezahlte Kirchensteuer automatisch zurück?
Nein, in der Regel gleicht sich das erst mit deiner Steuererklärung aus, nicht automatisch über den Arbeitgeber.
