Das Wichtigste in Kürze
- Schulpflichtig wird in NRW, wer bis zum 30. September sechs Jahre alt wird, geregelt in § 35 SchulG NRW.
- Die Einschulung 2026 findet in der Regel am zweiten Schultag nach den Sommerferien statt, die in NRW bis zum 1. September 2026 laufen.
- Die Anmeldung an der Grundschule erfolgt bereits im Herbst des Vorjahres, üblicherweise bis Mitte November.
- Kinder, die erst nach dem Stichtag sechs werden, können als Kann-Kinder auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden.
- Bei gesundheitlichen Gründen ist eine Zurückstellung um ein Jahr möglich, die Schulleitung entscheidet auf Basis eines schulärztlichen Gutachtens.
Der erste Schultag ist für Kinder und Eltern gleichermaßen ein großer Moment, und die Vorbereitung beginnt in NRW schon fast ein Jahr vorher. Wer wann eingeschult wird, regelt in NRW ein fester Stichtag. Die genauen Termine der Schulferien in NRW für 2026 haben wir bereits in einem eigenen Beitrag zusammengestellt.
Wir erklären dir, wann dein Kind in NRW schulpflichtig wird, wie die Anmeldung abläuft und was du bei Kann-Kindern oder einer möglichen Zurückstellung wissen solltest.
Der Stichtag: wer 2026 schulpflichtig wird
Nach § 35 des Schulgesetzes NRW (SchulG NRW) wird schulpflichtig, wer bis zum 30. September sechs Jahre alt wird. Für das Schuljahr 2026/2027 heißt das: Alle Kinder, die bis zum 30. September 2026 ihren sechsten Geburtstag haben, werden im Sommer 2026 eingeschult und damit schulpflichtig.
Wann die Einschulung 2026 stattfindet
Die Sommerferien laufen in NRW 2026 bis zum 1. September. Die Einschulung der Erstklässler findet in der Regel am zweiten Schultag nach den Sommerferien statt, also Anfang September, der genaue Tag hängt aber von der jeweiligen Grundschule ab. Details zum genauen Termin und Ablauf, etwa Uhrzeit und Ort der Einschulungsfeier, erfährst du direkt von der zuständigen Grundschule.

So läuft die Anmeldung ab
Kann-Kinder: vorzeitige Einschulung
Kinder, die erst nach dem 30. September sechs Jahre alt werden, können in NRW auf Antrag der Eltern trotzdem vorzeitig eingeschult werden, sogenannte Kann-Kinder. Voraussetzung ist, dass das Kind nach Einschätzung der Schule die nötige körperliche und geistige Reife sowie ein ausreichend entwickeltes Sozialverhalten mitbringt. Die endgültige Entscheidung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung der schulärztlichen Einschätzung.
Zurückstellung aus gesundheitlichen Gründen
Umgekehrt kann ein eigentlich schulpflichtiges Kind aus erheblichen gesundheitlichen Gründen um ein Jahr zurückgestellt werden. Auch hier entscheidet die Schulleitung auf Grundlage eines schulärztlichen Gutachtens, die Eltern werden dabei einbezogen und können die Prüfung auch selbst beantragen.
Wichtig: Sowohl bei der vorzeitigen Einschulung als auch bei der Zurückstellung entscheidet am Ende die Schule, nicht allein der Elternwunsch. Ein frühes Gespräch mit der zuständigen Grundschule hilft, den Ablauf realistisch einzuschätzen.
Der erste Schultag: was Kinder oft am meisten beschäftigt
Neben der organisatorischen Seite ist der erste Schultag für viele Kinder emotional aufregend. Ein Kennenlerntag oder Schnuppertermin vor den Sommerferien, den viele Grundschulen anbieten, hilft dabei, die neue Umgebung und die künftige Klasse schon vorher etwas vertrauter zu machen. Auch ein Gespräch darüber, was am ersten Tag konkret passiert, etwa die Einschulungsfeier vor dem eigentlichen Unterricht, nimmt vielen Kindern die Unsicherheit.
Checkliste für die Vorbereitung
- Schulranzen und Ausstattung rechtzeitig besorgen, nicht erst kurz vor den Sommerferien, wenn die Auswahl knapper wird.
- Schultüte planen, viele Familien basteln sie selbst oder bestellen sie einige Wochen vorher.
- Schulweg vorher gemeinsam üben, damit sich das Kind am ersten Schultag sicherer fühlt.
- Betreuung nach dem Unterricht klären, etwa OGS-Anmeldung, die oft eine eigene, frühere Frist hat als die reine Schulanmeldung.
Häufige Fehler
- Die OGS-Anmeldung vergessen, weil sie fälschlich für denselben Termin wie die Schulanmeldung gehalten wird.
- Beim Kann-Kind fest mit der vorzeitigen Einschulung rechnen, ohne die schulärztliche Einschätzung abzuwarten.
- Den genauen Einschulungstermin nicht bei der Schule erfragen und sich stattdessen auf pauschale Angaben aus dem Internet verlassen.
- Unterlagen für die Anmeldung erst kurzfristig zusammensuchen, obwohl der Termin schon Monate vorher feststeht.
Fazit
Wer in NRW bis zum 30. September sechs Jahre alt wird, ist für das kommende Schuljahr schulpflichtig und wird Anfang September eingeschult. Die Anmeldung an der Grundschule läuft schon im Herbst des Vorjahres, für Kann-Kinder und Zurückstellungen entscheidet am Ende die Schule. Mit einer frühen Anmeldung und rechtzeitiger Vorbereitung lässt sich der erste Schultag entspannt angehen.
Häufige Fragen zur Einschulung in NRW
Welches Kind wird 2026 in NRW eingeschult?
Kinder, die bis zum 30. September 2026 sechs Jahre alt werden, sind für das Schuljahr 2026/2027 schulpflichtig.
Wann ist die Einschulung 2026 in NRW?
In der Regel am zweiten Schultag nach den Sommerferien, die bis zum 1. September 2026 laufen, der genaue Tag hängt von der Schule ab.
Bis wann muss ich mein Kind an der Grundschule anmelden?
Meist bis Mitte November des Vorjahres, die genauen Termine gibt die zuständige Schule oder Kommune bekannt.
Was ist ein Kann-Kind?
Ein Kind, das erst nach dem 30. September sechs wird und auf Antrag der Eltern trotzdem vorzeitig eingeschult werden kann, wenn die Schule es für ausreichend entwickelt hält.
Kann mein Kind ein Jahr später eingeschult werden?
Bei erheblichen gesundheitlichen Gründen ist eine Zurückstellung um ein Jahr möglich, die Schulleitung entscheidet auf Basis eines schulärztlichen Gutachtens.
