Ob fürs Studium, den Job oder das Wochenendhaus – wer in Nordrhein-Westfalen eine zweite Wohnung nutzt, muss sie beim Amt anmelden. Wenn du deinen Zweitwohnsitz in NRW anmelden willst, gelten dabei feste Fristen, und in vielen Städten kommt eine Zweitwohnungssteuer dazu. Hier bekommst du den Überblick über Ablauf, Unterlagen und Kosten.
Kurzer Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind das Bundesmeldegesetz und die Satzung deiner Stadt. Im Zweifel hilft dir dein Bürgeramt weiter.
Das Wichtigste in Kürze
- Den Zweitwohnsitz meldest du innerhalb von zwei Wochen beim Bürgeramt der Stadt an, in der die Wohnung liegt (§ 21 Bundesmeldegesetz).
- Mitbringen musst du Meldeformular, Personalausweis oder Reisepass und die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters.
- Die Anmeldung selbst ist meist kostenlos oder kostet nur wenige Euro.
- Wer zu spät oder gar nicht anmeldet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.
- Viele NRW-Städte erheben zusätzlich eine Zweitwohnungssteuer – oft rund 8 bis 12 Prozent der Jahresnettokaltmiete.
Was zählt als Zweitwohnsitz?
Melderechtlich ist deine Hauptwohnung die Wohnung, die du überwiegend nutzt. Jede weitere Wohnung im Inland gilt als Nebenwohnung, umgangssprachlich Zweitwohnsitz. Typische Fälle sind Studierende mit Zimmer am Studienort, Wochenendpendler mit Wohnung am Arbeitsplatz oder Eigentümer eines Ferienhauses. Sobald du eine solche Wohnung beziehst, entsteht in der Regel eine Meldepflicht.
Zweitwohnsitz in NRW anmelden: Frist und zuständiges Amt
Nach § 21 Bundesmeldegesetz musst du dich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden. Zuständig ist das Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt der Stadt beziehungsweise Gemeinde, in der die Zweitwohnung liegt – nicht das Amt deines Hauptwohnsitzes. In vielen NRW-Städten wie Köln, Dortmund oder Essen buchst du dafür vorab online einen Termin.
Welche Unterlagen brauchst du?
Damit die Anmeldung beim Termin klappt, solltest du diese Nachweise dabeihaben.
- das ausgefüllte Meldeformular deiner Stadt
- Personalausweis oder Reisepass aller anzumeldenden Personen im Original
- die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters
- bei Anmeldung für andere Personen zusätzlich eine Vollmacht
Wohnungsgeberbestätigung: Der Vermieter ist verpflichtet, den Einzug innerhalb von zwei Wochen zu bestätigen. Ohne diese Bestätigung ist die Anmeldung in der Regel nicht möglich.

Was kostet die Anmeldung?
Die reine Anmeldung des Zweitwohnsitzes ist in den meisten NRW-Kommunen kostenlos oder kostet nur wenige Euro. Teuer kann dagegen werden, wer die Frist versäumt. Nach § 54 Bundesmeldegesetz handelt ordnungswidrig, wer sich nicht oder zu spät anmeldet – möglich ist ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Wie hoch es tatsächlich ausfällt, entscheidet die Behörde je nach Dauer der Verspätung.
Zweitwohnungssteuer in NRW
Neben der Meldepflicht erheben viele Städte eine Zweitwohnungssteuer. Das ist eine kommunale Steuer, die jede Stadt selbst in einer Satzung regelt. Bemessungsgrundlage ist meist die Jahresnettokaltmiete, der Satz liegt in NRW häufig bei rund 8 bis 12 Prozent. Ob und wie viel du zahlst, hängt also von deiner Stadt ab.
Zahlen muss die Steuer in der Regel, wer eine Nebenwohnung innehat und die Hauptwohnung woanders angemeldet hat. Es gibt aber Ausnahmen – etwa für Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung nutzen und deren gemeinsame Hauptwohnung anderswo liegt. Ob eine Befreiung greift, solltest du im Einzelfall bei deiner Stadt klären.
| Stadt (Beispiele) | Zweitwohnungssteuer |
|---|---|
| Köln | wird erhoben (Satzung der Stadt Köln) |
| Dortmund | wird erhoben |
| Düsseldorf | Stand 2026 keine (Einführung in Diskussion) |
Vor dem Einzug prüfen: Ob deine Wunsch-Stadt eine Zweitwohnungssteuer erhebt und wie hoch sie ist, findest du in der aktuellen Satzung auf der Website der Kommune. Die Sätze können sich jährlich ändern.
Haupt- oder Zweitwohnsitz: Was du beachten solltest
Welche deiner Wohnungen die Hauptwohnung ist, kannst du nicht frei wählen. Als Hauptwohnung gilt die vorwiegend genutzte Wohnung, bei Familien in der Regel die der Familie. Ändert sich dein Lebensmittelpunkt, musst du das ummelden. Wer den Studienort als Zweitwohnsitz führt, kann dort steuerpflichtig werden – ein Wechsel des Hauptwohnsitzes sollte aber immer der tatsächlichen Nutzung entsprechen, nicht nur dem Steuersparen.
Fazit
Den Zweitwohnsitz in NRW anzumelden ist unkompliziert, wenn du die Zwei-Wochen-Frist einhältst und die Wohnungsgeberbestätigung parat hast. Die Anmeldung kostet meist nichts, die eigentliche Kostenfrage ist die Zweitwohnungssteuer deiner Stadt. Prüfe vor dem Einzug die Satzung der Kommune und buche rechtzeitig einen Termin beim Bürgeramt – dann bleibt dir das Bußgeld erspart.
Häufige Fragen zum Zweitwohnsitz in NRW
Bis wann muss ich meinen Zweitwohnsitz in NRW anmelden?
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug. Zuständig ist das Bürgeramt der Stadt, in der die Zweitwohnung liegt.
Was kostet es, einen Zweitwohnsitz anzumelden?
Die Anmeldung selbst ist meist kostenlos oder kostet nur wenige Euro. Getrennt davon kann eine Zweitwohnungssteuer anfallen, wenn deine Stadt sie erhebt.
Brauche ich eine Wohnungsgeberbestätigung?
Ja. Der Vermieter muss den Einzug bestätigen, ohne diese Bestätigung ist die Anmeldung in der Regel nicht möglich.
Wer muss die Zweitwohnungssteuer zahlen?
In der Regel, wer eine Nebenwohnung innehat und die Hauptwohnung woanders angemeldet hat. Die genauen Regeln und möglichen Befreiungen legt jede Stadt in ihrer Satzung fest.
Kann ich den Zweitwohnsitz online anmelden?
In einigen NRW-Kommunen ist die elektronische Anmeldung inzwischen möglich. In vielen Städten ist weiterhin ein persönlicher Termin nötig – am besten prüfst du das vorab auf der Website deiner Stadt.
